Ob Klimaanlage, Kühlraum oder Wärmepumpe - ohne Kältemittel läuft nichts. Doch genau bei diesen Kältemitteln tut sich derzeit einiges: Die EU hat mit der neuen F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 den schrittweisen Ausstieg aus klimaschädlichen Kältemitteln beschlossen. Das betrifft nicht nur Neuanlagen, sondern auch Ihre bestehende Anlage.

In diesem Beitrag erklären wir Ihnen verständlich, was dahintersteckt, was der sogenannte „Phase-Down" bedeutet - und wann Ihre Bestandsanlage von der Pflicht zur regelmäßigen Dichtheitsprüfung (Lecksuche) betroffen ist.

Was sind Kältemittel überhaupt - und warum sind sie ein Thema?

Kältemittel sind das Herzstück jeder Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlage. Sie zirkulieren im geschlossenen Kreislauf der Anlage und nehmen dabei Wärme auf, indem sie verdampfen - und geben sie wieder ab, indem sie verflüssigt werden. Durch diesen ständigen Wechsel transportieren sie die Wärme aus dem Raum nach draußen (beim Kühlen) oder von draußen nach drinnen (beim Heizen mit der Wärmepumpe).

Die meisten heute verbauten Kältemittel sind sogenannte fluorierte Treibhausgase, kurz F-Gase. Das Problem: Entweichen sie durch eine Undichtigkeit in die Atmosphäre, wirken sie als extrem starke Treibhausgase - oft hundert- bis tausendfach stärker als CO₂.

Ein Beispiel: Das weit verbreitete Kältemittel R410A hat einen sogenannten GWP-Wert (Global Warming Potential / Treibhauspotenzial) von 2.088. Das bedeutet: 1 kg R410A wirkt in der Atmosphäre so stark wie rund 2 Tonnen CO₂. Genau deshalb greift die EU regulierend ein.

Der Phase-Down: Kältemittel werden schrittweise knapper

Seit dem 11. März 2024 gilt die neue F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573. Ihr Kernstück ist der Phase-Down: Die Menge an neuen F-Gas-Kältemitteln, die pro Jahr in der EU auf den Markt kommen darf, wird Schritt für Schritt reduziert - bis auf null im Jahr 2050. Vereinfacht gesagt:

  • Heute: Kältemittel mit hohem Treibhauspotenzial werden bereits spürbar knapper und teurer.
  • Ab 2027 und in weiteren Stufen (2030, 2032, …): Die verfügbare Menge sinkt deutlich weiter, zusätzliche Verwendungsverbote treten in Kraft.
  • 2050: Vollständiger Ausstieg aus neuen fluorierten Kältemitteln.

Was heißt das konkret für Sie?

  1. Preise steigen. Je höher der GWP-Wert Ihres Kältemittels, desto teurer und schwerer verfügbar wird es in den kommenden Jahren.
  2. Service-Einschränkungen kommen. Seit 2025 dürfen Kälteanlagen nicht mehr mit neuem Kältemittel mit einem GWP über 2.500 nachgefüllt werden (z. B. R404A). Weitere Stufen folgen - ab 2032 sind bei vielen Anlagen nur noch Kältemittel mit einem GWP unter 750 als Frischware erlaubt. Wichtig: Recyceltes bzw. aufbereitetes Kältemittel ist von vielen dieser Verbote ausgenommen und bleibt eine Option für den Service.
  3. Neuanlagen setzen auf Alternativen. Bei neuen Anlagen kommen zunehmend natürliche Kältemittel wie Propan (R290), CO₂ (R744) oder Kältemittel mit sehr niedrigem GWP zum Einsatz.

Muss ich meine Bestandsanlage stilllegen?

Nein - Ihre bestehende Anlage genießt Bestandsschutz. Sie dürfen sie ganz normal weiterbetreiben, warten und reparieren lassen. Auch defekte Bauteile wie Verdichter dürfen weiterhin ausgetauscht werden.

Aber: Der Weiterbetrieb ist an Pflichten geknüpft - allen voran die Dichtheitsprüfung. Und je nach Kältemittel kann eine größere Leckage künftig zum Problem werden, wenn das benötigte Kältemittel knapp oder teuer geworden ist. Deshalb lohnt es sich, frühzeitig eine Strategie für Ihre Anlage zu entwickeln.

Die Lecksuchpflicht: Wann ist Ihre Anlage betroffen?

Die regelmäßige Dichtheitskontrolle ist keine Schikane, sondern schützt Sie doppelt: Sie vermeiden teure Kältemittelverluste - und Sie erfüllen Ihre gesetzliche Betreiberpflicht.

Ob und wie oft geprüft werden muss, hängt nicht vom Gewicht des Kältemittels ab, sondern von seinem CO₂-Äquivalent. Das berechnet sich ganz einfach:

Füllmenge (kg) × GWP-Wert des Kältemittels = CO₂-Äquivalent

Beispiel: Eine Klimaanlage mit 3 kg R410A (GWP 2.088) enthält 3 × 2.088 = 6.264 kg, also rund 6,3 Tonnen CO₂-Äquivalent - und ist damit prüfpflichtig.

Die Prüfintervalle im Überblick

CO₂-Äquivalent der AnlagePrüfintervallMit Leckage-Erkennungssystem
ab 5 Tonnenalle 12 Monatealle 24 Monate
ab 50 Tonnenalle 6 Monatealle 12 Monate
ab 500 Tonnenalle 3 Monatealle 6 Monate

Zusätzlich gilt: Anlagen ab 500 Tonnen CO₂-Äquivalent müssen mit einem fest installierten Leckage-Erkennungssystem ausgestattet sein, das mindestens einmal jährlich auf Funktion geprüft wird.

Neu: Auch HFO-Kältemittel sind jetzt prüfpflichtig

Eine wichtige Neuerung der Verordnung: Anlagen mit den klimafreundlicheren HFO-Kältemitteln (z. B. R1234yf oder R1234ze) unterliegen jetzt ebenfalls der Dichtheitskontrolle - und zwar bereits ab 1 kg Füllmenge. Wer also dachte, mit einem modernen Kältemittel von allen Pflichten befreit zu sein, sollte das prüfen lassen.

Ihre Pflichten als Betreiber auf einen Blick

  • Dichtheit sicherstellen: Undichtigkeiten müssen unverzüglich repariert werden. Innerhalb eines Monats nach der Reparatur ist eine Nachkontrolle Pflicht.
  • Dokumentation führen: Für jede prüfpflichtige Anlage muss ein Anlagenbuch geführt werden - mit Kältemittelart und -menge, allen Wartungen, Befüllungen und Prüfergebnissen. Aufbewahrungsfrist: mindestens 5 Jahre.
  • Zertifizierte Fachbetriebe beauftragen: Arbeiten am Kältekreislauf dürfen nur von zertifiziertem Personal durchgeführt werden. Als Betreiber sind Sie verpflichtet, das zu prüfen.

Was sollten Sie jetzt tun?

Keine Panik - aber auch kein Abwarten. Unsere Empfehlung:

  1. Bestandsaufnahme machen: Welches Kältemittel ist in Ihrer Anlage, mit welcher Füllmenge? Diese Angaben finden Sie auf dem Typenschild oder in den Anlagenunterlagen - oder wir ermitteln sie für Sie.
  2. Prüfpflicht klären: Anhand des CO₂-Äquivalents lässt sich sofort sagen, ob und wie oft Ihre Anlage geprüft werden muss.
  3. Dichtheitsprüfungen fest einplanen: Am besten im Rahmen eines Wartungsvertrags - dann verpassen Sie keine Frist und Ihre Dokumentation ist automatisch vollständig.
  4. Langfristig denken: Läuft Ihre Anlage mit einem Kältemittel mit hohem GWP-Wert, sprechen Sie mit uns über Ihre Optionen - vom optimierten Weiterbetrieb über eine Umrüstung bis zur Planung einer zukunftssicheren Neuanlage mit Low-GWP- oder natürlichen Kältemitteln.

Fazit

Die neue F-Gase-Verordnung verändert die Kälte- und Klimatechnik grundlegend - aber niemand muss seine Anlage sofort ersetzen. Wer seine Betreiberpflichten kennt, Dichtheitsprüfungen zuverlässig durchführen lässt und die Kältemittelfrage rechtzeitig strategisch angeht, ist auf der sicheren Seite und vermeidet böse Überraschungen bei Kosten und Verfügbarkeit.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt die wesentlichen Regelungen der F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 vereinfacht und ohne Anspruch auf Vollständigkeit wieder. Maßgeblich ist der Verordnungstext. Für Ihre konkrete Anlage beraten wir Sie individuell.